Wer BAföG bezieht, sollte während der Klausurenphase unbedingt folgendeRegelung bezüglich Krankmeldungen beachten: Falls Ihr wegen Krankheit eine Klausur versäumt, benötigt Ihr für die Hochschule Bremen keine
Krankschreibung. Wer BAföG bezieht, sollte sich aber unbedingt trotzdem ärztlich krankschreiben lassen und die Bescheinigungen aufbewahren. Eventuell müssen diese später beim BAföG-Amt vorgelegt werden. Weitere
Infos zum Hintergrund gibt es hier!
Archiv für den Monat: Juni 2015
Nachwahlen der Fachschaft 1 & 2
In den Fachschaften 1 & 2 finden Nachwahlen statt.
Am 29.06. & 30.06. können die Studierenden der Fakultäten 1 & 2 ihre neue Vertretung wählen. Wahlvorschläge können noch bis zum 22.06.2015 – 14.00 Uhr eingereicht werden. Infos zu den Nachwahlen und das Wahlausschreiben findest du hier. Die Formulare zum Einreichen eines Wahlvorschlags kannst du direkt als pdf downloaden:
Wahlvorschlag Fachschaft 1 (Fakultät Wirtschaftswissenschaften)
Wahlvorschlag Fachschaft 2 (Fakultät Architektur, Bau, Umwelt)