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Erstattung 9-EUR-Ticket jetzt noch beantragen

Wer im SoSe 2022 Vollzahler*in des Semestertickets war, hat Anspruch auf eine Erstattung von 85,91 EUR für die Zeit in der das Semesterticket zum 9-EUR-Ticket wurde.

Wer bislang eine Erstattung beantragt hat, musste dies über CampInO machen. Das funktioniert nun nicht mehr. Es können aber weiterhin Erstattungen vorgenommen werden. Jetzt aber vom AStA und nicht mehr von der Hochschule.

Wie’s funktioniert könnt ihr auf dieser Seite nachlesen.

Aktion im Oktober: Mit dem Semesterticket kostenfrei eine weitere Person mitnehmen!

Der VBN feiert 25-jähriges Jubiläum. Davon profitieren auch Semesterticketinhaber*innen. Vom 01.10.2022 – 31.10.2022 (einschließlich) kann bei allen Fahrten im VBN-Land eine weitere Person kostenlos mitgenommen werden.

Aber Achtung! Das gilt nur für Fahrten im VBN-Bereich und nur im Oktober. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht auf den Schienenstrecken außerhalb des VBN-Gebiets. Dort gilt das Landesweite Semesterticket.

Weitere Infos zur “Jubiläumssause” des VBN gibt es hier.

Neue Härtefallregelung zum Semesterticket

Ab sofort (03.12.2020) können Studis, die sich in einer finanziellen Notlage befinden einen Antrag auf Erstattung der Semesterticketkosten stellen.
Insgesamt 130.000 EUR an Landesmitteln stehen zur Verfügung. Ob ihr antragsberechtigt seid, sowie alle notwendigen Formulare und die dazu geltende Härtefallrichtlinie findet ihr unter:
http://www.asta-hsb.de/semesterticket-haertefallantrag/