Semesterticket FAQ



  • Was kostet das Semesterticket?

    Das Semesterticket kostet aktuell (Stand: SoSe 2024) 190,22 Euro und wird automatisch mit der Rückmeldung gezahlt.
    Der Ticketpreis setzt sich zusammen aus: 138,40 Euro für die Verkehrsverbünde (VBN, VEJ, VGC) und 51,82 Euro für das Landesweite Semesterticket (LNVG, NITAG, EVN)

  • Wie bekomme ich das Ticket?

    Das Ticket erhältst du mit der Immatrikulation bzw. Rückmeldung zum Anfang des Semesters.

  • Ich habe mein Semesterticket verloren, was nun?

    Wenn du dein Semesterticket verloren hast, kannst du dir gegen Gebühr im I-Amt ein neues Semesterticket ausdrucken lassen. Das entsprechende Formular dafür findest du hier.

  • Mein Ticket wurde gestohlen, was jetzt?

    Wenn dir dein Semesterticket gestohlen wurde, solltest du es bei der Polizei melden. Dort bekommst du eine Aktennummer über die Meldung des gestohlenen Tickets. Damit gehst du zum I-Amt am Neustadtswall und lässt dir ein neues Ticket ausdrucken.
    Das Antragsformular findest du hier.
    Für die Zweitschrift werden Gebühren fällig.

  • Ich habe mein Ticket vergessen und bin kontrolliert worden, was nun?

    Wenn du dein Ticket vergessen hast und kontrolliert wirst, wird in aller Regel ein "erhöhtes Beförderungsentgeld" erhoben. Zahlst du nicht direkt vor Ort, bekommst du innerhalb weniger Tage eine Zahlungsaufforderung per Post zugeschickt.Innerhalb des VBN kannst du die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelds vermeiden, wenn du innerhalb einer Woche bei der Verwaltung des jeweiligen VBN-Unternehmens dein Ticket vorlegst. In diesem Fall musst du lediglich ein Beförderungsentgeld von 7,00 € zahlen.Die Regelungen bei der Deutschen Bahn, Metronom etc. können hiervon abweichend sein.

  • Kann ich die BSAG-Nachtlinien mit dem Semesterticket nutzen?

    Ja, das Semesterticket erlaubt die kostenfreie Nutzung der BSAG-Nachtlinien, der VBN-Nachtschwärmerlinien und der Nachtexpresslinien der Verkehr und Wasser GmbH (VWG) Oldenburg.

  • Muss ich ein Foto in das Semesterticket kleben?

    Ja, denn das Semesterticket gilt nur, wenn das Foto des/der Inhaber*in unter der dafür vorgesehenen Folie angebracht ist oder das Foto bereits auf das Ticket aufgedruckt wurde. Es spielt auch keine Rolle, ob im Personalausweis/Pass ja bereits ein Foto ist oder nicht. Ohne Foto ist das Ticket ungültig, kann eingezogen werden und ein erhöhtes Beförderungsentgeld droht.

  • Kann ich mit dem Ticket die NachtEulen-Discobusse nutzen?

    Nein, das Ticket gilt nicht für die NachtEulen-Discobusse. Es können allerdings die Nachtlinien BSAG, die VBN-Nachtschwärmerlinien und die Nachtexpresslinien der VWG Oldenburg kostenfrei genutzt werden.

  • Im Ticket ist doch bereits ein Foto, brauche ich bei Kontrollen dennoch einen Ausweis?

    Ja, das Semesterticket ist nur mit eingeklebtem Foto in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Kann kein solcher Ausweis vorgelegt werden oder fehlt das Foto im Semesterticket, kann das Ticket von den Kontrolleuren eingezogen werden.

  • Ist das Semesterticket übertragbar?

    Nein, das Semesterticket ist personengebunden und nicht übertragbar.

  • Ich bin für ein Semester im Ausland, wie kann ich das Ticket zurückgeben?

    Wenn du ein vorgeschriebenes Auslandssemester einlegst, kannst du dich bereits vor der Rückmeldung beim I-Amt vom Semesterticket befreien lassen.
    Infos gibt`s hier - das entsprechende Formular findest du hier.

  • Kann ich mich vom Semesterticket befreien lassen?

    In der Regel ist die Abnahme des Semestertickets für die Studierenden obligatorisch. Es gibt allerdings Ausnahmen, die eine Befreiung vom Semesterticket möglich machen.

    1. Schwerbehinderung, gem. § 145 Abs. 1 SGB IX mit einem Anspruch auf unentgeltliche
      Beförderung
    2. Urlaubssemester
    3. Verpflichtendes (curriculares) Praxis und/oder Auslandssemester
    4. Aufenthalt zu Studienzwecken freiwillig länger als 120 zusammenhängende Kalendertage
      des jeweiligen Semesters außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Landesweiten
      Semestertickets, z.B. für ein Praktikum, zum Auslandsstudium oder zur Promotion.

    Der Antrag auf Befreiung vom Semesterticket muss mit entsprechenden Nachweisen während der Rückmeldezeiträume  (SoSe – Februar) / (WiSe August) an das I-Amt der Hochschule Bremen gestellt werden. Wird der Antrag anerkannt, müss für die  Rückmeldung nur noch der Semesterbeitrag abzgl. des Semesterticketpreises gezahlt werden.

    Weitere Infos dazu findest du auf der Hochschulseite.
    Das Antragsformular zur Befreiung findest du hier.

  • Ich habe bereits eine Monatskarte, muss ich das Ticket dennoch nehmen?

    Ja, das Semesterticket ist obligatorisch für alle Studierenden an der Hochschule Bremen. Wenn du allerdings vor der Inanspruchnahme des Semestertickets eine Monatskarte für Erwachsene (MIA-/  MIAplus-Ticket) persönlich abonniert hast, kannst du zum Gültigkeitsbeginn des Semestertickets dein  MIA-/ MIAplus-Ticket  kündigen. Auf die Erhebung des Unterschiedsbetrages zwischen Abonnementspreis und dem Preis der Monatskarte wird in diesem Fall verzichtet.

  • Darf ich meine Kinder mit dem Semesterticket mitnehmen?

    Ja, seit November 2020 können eigene Kinder unter 15 Jahren im Bereich des VBN, VEJ und VGC mit dem Semesterticket kostenfrei mitgenommen werden.

  • Gilt das Semesterticket als 9 Euro Ticket?

    Im Aktionszeitraum (01.06.2022 - 31.08.2022) war das Semesterticket das 9-Euro-Ticket.
    Weitere Infos dazu findest du unter: fachschaften-hsb.de/9-euro-ticket

    Seit Mai 2023 gibt es das "Deutschlandticket" für monatlich 49,00 EUR (Stand 10/2023).

    Das Semesterticket kann per Upgrade zum Deutschlandticket werden. Informationen dazu gibt es auf den Seiten des VBN.

  • Gilt das Semesterticket ab dem Sommersemester 24 bundesweit?

    Nein, das bundesweite Semesterticket wird aller Voraussicht nach in Bremen erst zum WiSe 2024/25, also ab Oktober 2024 eingeführt werden.

    Bis dahin kann das aktuell gültige Semesterticket upgegradet werden. Informationen dazu findest du auf den Seiten des VBN.