-
1.Wahlen
Bei den studentischen Gremienwahlen werden der Studierendenrat (SR) und die Fachschaften (FS) gewählt. Der Studierendenrat ist das Parlament der Studierendenschaft. Er ist das höchste, gewählte Beschlussgremium der Studierenden an der Hochschule Bremen.
Er besteht aus 25 Studierenden und wählt und kontrolliert bspw. den AStA, entscheidet über das Semesterticket, verabschiedet den Haushalt der Studierendenschaft und entsendet bspw. die studentische Vertretung in den Verwaltungsrat des Studierendenwerks.Die Fachschaften sind die fakultätsinterne Vertretung der Studierenden. Die Fachschaften (FS) bestehen aus jeweils fünf direkt gewählten Studierenden.
Die Fachschaften sind somit "näher dran" an den Studierenden und ins "Tagesgeschäft" eingebunden. Sie sind erste Anlaufstelle für Studierende bei Problemen innerhalb der Fakultät. Des Weiteren kümmern sie sich häufig um Themen, wie die O-Woche, Probleme bei Stundenplänen, Raumangelegenheiten etc.
Außerdem veranstalten die Fachschaften zahlreiche Events innerhalb der Vorlesungszeiten. So haben die Fachschaften in den letzten Jahren Sportturniere, Filmabende, Erstipartys erc. organisiert.Um zu kandidieren, musst du einen Wahlvorschlag für das Gremium einreichen für das du kandidieren willst.
Vor den Wahlen werden dafür Vordrucke veröffentlicht, die du auf den Internetseiten des AStAs und der Fachschaften runterladen kannst. Außerdem bekommst du die Formulare im AStA-Büro und beim Gremienbeauftragten.Wahlvorschläge können theoretisch auch formlos eingereicht werden. Damit sie vom Wahlausschuss anerkannt werden können, müssen sie folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname, Anschrift und Matrikelnummer
- Studienfach und Studiensemester
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- ggf. Bezeichnung der Liste, für die kandidiert wird (nur für den Studierendenrat), sonst Angabe der Fachschaft für die kandidiert wird
- Unterschrift der Kandidat*innen
Die Amtszeit beginnt immer mit dem Anfang des Sommersemesters nach den Wahlen (01.04.) und endet mit dem Wintersemester des Folgejahres (31.03.).
Eine Ausnahme können Nachwahlen bilden. Allerdings endet auch dort die Amtszeit immer mit dem Wintersemester.
In der Regel finden die Fachschafts- und Studierendenratswahlen jährlich im Januar statt. Normalerweise zeitgleich mit dem Wahlen der Akademischen Selbstverwaltung (Akademischer Senat, Fakultätsräte). Da die Hochschule allerdings immer erst sehr spät (kurz vor Ende der Vorlesungszeit) wählt, kann es sein, dass die SR- und FS-Wahlen bereits früher stattfinden.
Die nächsten Wahlen finden am 15. & 16.01.2025 statt.
In der Regel finden die studentischen Wahlen (Studierendenrat und Fachschaften) und die akademischen Wahlen (Akademischer Senat und Fakultätsräte) zeitgleich statt. Dieses ist im Bremer Hochschulgesetz so vorgesehen (vgl. §45 Absatz 9 BremHG).
Die zeitgleiche Wahl bietet den Vorteil nicht innerhalb kurzer Zeit zweimal wählen gehen zu müssen. Außerdem werden die Wahlen zu den studentischen Gremien von Seiten der Studierendenvertretungen bzw. dem Wahlausschuss beworben, was im Falle der Hochschulgremien normalerweise nicht der Fall ist.
Die zeitgleiche Wahl der studentischen Gremien sorgt somit oft für eine höhere Wahlbeteiligung bei den Hochschulgremien.
Da der Akademische Senat (AS) und die Fakultätsräte (FR) Gremien der akademischen Selbstverwaltung sind, können wir hierzu allerdings nur wenige Infos geben.
Da die Hochschule in den letzten Jahren immer erst sehr spät gewählt hat (bspw. in der letzten Vorlesungswoche) und der stud. Wahlausschuss diesen Termin aufgrund der zu befürchtenden niedrigen Wahlbeteiligung (bspw. Studierende kommen nicht mehr zur HSB, weil sie sich auf anstehende Prüfungen vorbereiten), finden die studentischen Wahlen manchmal schon früher statt.
In den letzten Jahren wurden alle Fachschaftskandidat*innen vom Wahlausschuss bei Abgabe ihrer Kandidatur um ein paar kurze Infos gebeten, welche dann im Vorfeld der Wahl vom Wahlausschuss, bspw. als Plakat oder Steckbrief, veröffentlicht wurden.
Die Kandidat*innen bzw. Listen, die für den Studierendenrat kandidieren, haben in den letzten Jahren Thesen/Fragen vom Wahlausschuss erhalten, welche sie nach Möglichkeit beantworten bzw. zu denen sie Stellung nehmen sollten. Aus diesen Informationen hat der Wahlausschuss dann bspw. einen Wahlreader zusammengestellt oder eine Art "Wahl-o-maten" erstellt.
Ansonsten steht es allen Kandidat*innen natürlich frei selbst Wahlwerbung für sich zu machen.
Nein! Häufig werden die Studierendenratswahlen als AStA-Wahlen bezeichnet. Das ist allerdings falsch. Der AStA wird vom Studierendenrat (SR) gewählt & kontrolliert und nicht direkt von den Studierenden.
Seit 2024 können die Studierenden an allen Hauptstandorten wählen, unabhängig davon wo sich der Standort ihres eigenen Studiengangs befindet oder gerade die Vorlesungen stattfinden.
Bisher befanden sich die Wahllokale am*:
- Neustadtswall (im Bereich Mensa / Cafeteria beim Infopoint)
- Werderstraße (im Foyer B-Gebäude / gegenüber der Mensa)
- ZIMT (Raum 031 / Bibliothek)
Am Flughafendamm, in der Hermann-Köhl-Straße und Am Brill befinden sich keine Wahllokale.
Zur Wahl ist ein gültiger Studierendenausweis oder Personalausweis/Reisepass bzw. sonstiges amtliches Ausweisdokument mitzubringen.
Die Wahlen finden mindestens an zwei Tagen statt. In der Regel haben die Wahllokale an den Wahltagen von 10:00 - 16:00 Uhr geöffnet.
Achtung! Nachwahlen finden häufig an nur einem Tag statt, außerdem sind die Wahllokale häufig weniger lang geöffnet.
Genaueres entnehmt bitte dem Wahlausschreiben.
Grundsätzlich ist das möglich. Um per Briefwahl zu wählen, muss ein formloser Antrag an den Wahlausschuss gestellt werden (wahlausschuss "at" hs-bremen.de). Die Wahlunterlagen werden dann zugeschickt. Sie müssen dann bis zur Schließung der Wahllokale am letzten Wahltag wieder beim Wahlausschuss eingehen.
Aufgrund der vorgegebenen Fristen kann der Versand der Wahlunterlagen leider erst relativ kurz vor Beginn der Wahlen erfolgen. Bedenkt dieses bitte insbesondere dann, wenn ihr aus dem Auslands-/Praxissemester per Briefwahl wählen wollt. Ihr könnt die Wahlunterlagen per E-Mail anfordern, der Rückversand per E-Mail ist allerdings nicht möglich.
Einen Vordruck zur Beantragung der Briefwahl findet ihr hier.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle immatrikulierten Studierenden der Hochschule Bremen. Wenn du bspw. aufgrund einer Studienplatzklage erst später mit dem Studium angefangen hast und deshalb nicht im Verzeichnis stehst, kannst du dennoch wählen. Du musst dafür allerdings einen Nachweis vorlegen, dass du als Studi an der Hochschule immatrikuliert bist.
Bei der Wahl zum Studierendenrat hast du in der Regel eine Stimme. Mit dieser Stimme kannst du eine Person oder eine Liste wählen.
Sollten es weniger Bewerber*innen als zu vergebene Mandate geben, hast du so viele Stimmen, wie es Bewerber*innen gibt.
Bei den Fachschaftswahlen hast du in der Regel fünf Stimmen. Du kannst also maximal fünf Kandidat*innen wählen (musst aber nicht). Die Mehrfachwahl der Kandidat*innen ist nicht möglich.
Die fünf Kandidat*innen, die die meisten Stimmen auf sich vereinen, bilden die nächste Fachschaft. Der/die Kandidat*in mit den meisten Stimmen übernimmt den Vorsitz innerhalb der Fachschaft.
Achtung! Die Stimmanzahl ist auf dem Stimmzettel vermerkt, insbesondere bei Nachwahlen kann es zu Abweichungen kommen.
Alle AStA-Mitglieder werden vom Studierendenrat (SR) gewählt. Um Mitglied im AStA zu werden, muss man also vom SR gewählt werden. In der Regel findet die Wahl des AStAs auf der ersten Sitzung des SR im Sommersemester statt (Mitte April/Anfang Mai). Eine Mitgliedschaft im SR ist für eine Kandidatur nicht notwendig. Alle immatrikulierten Studierenden verfügen über das passive Wahlrecht.
Die Einladungen zur konstituierenden SR-Sitzung werden per E-Mail an alle Studierenden (stud-Mail-Account) verschickt. Oft gibt es für interessierte Studierende ein Vortreffen mit ehemaligen Mitgliedern des SR und des AStAs.
Übrigens, wenn bei der Wahl des AStAs auf der konstituierenden Sitzung nicht alle Referate besetzt wurden, kann auch während der laufenden Amtszeit für den AStA kandidiert werden. Über eine Kandidatur ist das SR-Präsidium zu unterrichten, damit der Punkt "Wahl" auf die Tagesordnung aufgenommen werden kann.
Tipp: Vor der Entscheidung für den AStA zu kandidieren, kann es sinnvoll sein sich die Arbeit des Gremiums einmal persönlich anzusehen und zu einer der hochschulöffentlichen Sitzungen zu kommen.
Bei der Auszählung der Wahlen zum Studierendenrat (SR) werden für jede Liste zunächst alle abgegebenen Stimmen addiert, also Listen- und Personenstimmen.
Anhand der Summe dieser Stimmen für eine Liste entscheidet sich, wieviele Mandate eine Liste insgesamt erhält.
Welche Kandidat*innen einer Liste dann tatsächlich in den SR einziehen, richtet sich dann nach der Anzahl der abgegebenen Personenstimmen. Der Listenplatz spielt also keine Rolle.
Sollte Stimmgleichheit zwischen einzelnen Kandidat*innen einer Liste bzgl. der Personenstimmen herrschen, entscheidet das Los und nicht der Listenplatz.
Nach der Wahl werden die Wahlergebnisse auf unserer Internetseite (Menüpunkt "Gremienwahlen/Wahlergebnisse") und auf der AStA-Seite veröffentlicht.
Des Weiteren werden die Wahlergebnisse an der Pinnwand vor dem AStA veröffentlicht.Um Briefwahl zu beantragen, musst du einen formlosen Antrag auf Briefwahl beim Wahlausschuss stellen (per E-Mail, Fax, Briefpost).
Der Antrag könnte wie folgt formuliert sein:
"Lieber Wahlausschuss,
hiermit beantrage ich Briefwahl für die kommenden Gremienwahlen.
Bitte sendet mir die Wahlunterlagen zu.Angaben zu meiner Person:
Vorname:
Name:
Straße, Hausnummer:
ggf. ergänzende Hinweise:
PLZ:
Stadt:
ggf. LandMatrikelnr.:
Studiengang:
Fakultät:Danke
Mit freundlichen Grüßen
Euer Name"Bitte vergesst die Matrikelnr., den Studiengang und die Fakultät nicht.
Solltet ihr nur bestimmte Gremien wählen wollen, könnt ihr das natürlich ergänzend angeben.Bitte beachtet die Fristen, bis wann Briefwahl beantragt werden kann und bis wann eure Unterlagen zurückgeschickt werden müssen.
Einen Vordruck zur Beantragung der Briefwahl findet ihr hier als ausfüllbares pdf-Dokument.
Wenn in einer Fachschaft oder im Studierendenrat weniger als 2/3 der Mandate besetzt sind (bspw. aufgrund von Rücktritten wegen eines Auslandssemesters), kann der Wahlausschuss Nachwahlen für dieses Gremium veranlassen.
Nachwahlen dienen also dazu die studentischen Gremien vollzählig und beschlussfähig zu halten.