BAföG-Bezieher*innen aufgepasst! Klausurenphase & Krankheit

BAföG- und SozialberatungWer BAföG bezieht, sollte während der Klausurenphase unbedingt folgendeRegelung bezüglich Krankmeldungen beachten: Falls Ihr wegen Krankheit eine Klausur versäumt, benötigt Ihr für die Hochschule Bremen keine
Krankschreibung. Wer BAföG bezieht, sollte sich aber unbedingt trotzdem ärztlich krankschreiben lassen und die Bescheinigungen aufbewahren. Eventuell müssen diese später beim BAföG-Amt vorgelegt werden. Weitere
Infos zum Hintergrund gibt es hier!