Semesterticketbefreiung

In der Regel ist die Abnahme des Semestertickets für die Studierenden obligatorisch. Es gibt allerdings Ausnahmen, die eine Befreiung vom Semesterticket möglich machen.

  1. Schwerbehinderung, gem. § 145 Abs. 1 SGB IX mit einem Anspruch auf unentgeltliche
    Beförderung
  2. Urlaubssemester
  3. Verpflichtendes (curriculares) Praxis und/oder Auslandssemester
  4. Aufenthalt zu Studienzwecken freiwillig länger als 120 zusammenhängende Kalendertage
    des jeweiligen Semesters außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Landesweiten
    Semestertickets, z.B. für ein Praktikum, zum Auslandsstudium oder zur Promotion.

Der Antrag auf Befreiung vom Semesterticket muss mit entsprechenden Nachweisen während der Rückmeldezeiträume  (SoSe – 15.01. – 15-02.) / (WiSe 15.07. – 15.08.) an das I-Amt der Hochschule Bremen gestellt werden. Wird der Antrag anerkannt, müss für die  Rückmeldung nur noch der Semesterbeitrag abzgl. des Semesterticketpreises gezahlt werden.

Weitere Infos dazu findest du auf der Hochschulseite.
Das Antragsformular zur Befreiung findest du hier.