Im Januar hast du die Wahl!
Am 24. & 25. Januar 2024 finden die studentischen Gremienwahlen statt. Ein neuer Studierendenrat (SR) und neue Fachschaften (FS) werden gewählt.
Insgesamt 50 Mandate sind im SR und den fünf Fachschaften zu vergeben.
Die wichtigsten Informationen zu den anstehenden Wahlen haben wir auf dieser Seite zusammengefasst.
Was wird gewählt?
Gewählt werden ein neuer Studierendenrat (SR) und fünf neue Fachschaften.
Der SR ist das höchste, gewählte Beschlussgremium der Studierenden an der Hochschule Bremen. Er besteht aus 25 Studierenden. Zu seinen Aufgaben gehören bspw. die Wahl der Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und die Kontrolle ihrer Beschlüsse, die Verabschiedung des studentischen Haushalt und Beschlüsse zum Semesterticket.
Die Fachschaften sind die direkte Vertretung der Studierenden auf Fakultätsebene. Sie bestehen aus fünf direkt gewählten Studierenden. Sie sind näher dran an den Studis und direkter mit den Studierenden in Verbindung. Sie organisieren traditionell bspw. die O-Woche innerhalb der Fakultäten. Informationen zu den Aufgaben der Fachschaften findest du hier.
Wie, wann und wo wird gewählt?
Die Wahlen finden, wie vor Corona üblich, als Urnenwahl statt. Die Wahllokale befinden sich an folgenden Standorten:
- Neustadtswall (Cafeteria / Infopoint)
- Werderstraße (Foyer B-Gebäude)
- ZIMT (Eingangsbereich / Raum 031)
Die Wahllokale werden an den Wahltagen von 10:00 – 14:00 Uhr geöffnet sein. Zur Stimmabgabe benötigst du einen Studiausweis/Semesterticket oder einen sonstigen, amtlichen Lichtbildausweis.
Gewählt werden kann an allen Wahllokalen, unabhängig vom Standort des eigenen Studiengangs.
Briefwahl ist natürlich möglich.
Die Briefwahlunterlagen können zwischen dem 07.11.2022 und dem 18.01.2023 – 12:00 Uhr per E-Mail, Post oder Fax beantragt werden. Wichtig! Die Stimmzettel müssen bis zum 26.01.2023 – 14:00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein (die Abgabe an einem Wahllokal ist ebenfalls möglich), später eingehende Briefwahlunterlagen werden nicht gezählt, die Abgabe per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Hier findet ihr ein Formular zur Beantragung der Briefwahl.
Wer steht zur Wahl?
Eine Übersicht aller Kandidat*innen zum SR und zu den Fachschaften 1-5 findest du in dieser Liste (pdf).
Außerdem haben einige Kandidat*innen einen kurzen Steckbrief zur Wahl ausgefüllt. Die Steckbriefe findest du hier.
Wie und bis wann kann ich kandidieren?
Zu kandidieren ist denkbar einfach.
Wer für eines der Gremien kandidieren möchte, kann ab sofort und bis zum 22.12.2023 – 12:00 Uhr (Achtung Nachfrist! Für die Fachschaften 1, 2 und 5 gilt eine Nachfrist zur Abgabe von Wahlvorschlägen bis zum 12.01.2024 – 12:00 Uhr.) einen Wahlvorschlag einreichen. Nutzt dafür am besten das vorbereitete Wahlvorschlagsformular und gebt es ausgefüllt in einem der AStA-Büros oder beim Gremienbeauftragten wieder ab.
Wie lange dauert die Amtszeit?
Die Amtszeit der studentischen Gremien beträgt ein Jahr.
Die Amtszeit beginnt mit dem Sommersemester nach der Wahl (also am 01.04.2024) und endet mit Ablauf des folgenden Wintersemesters (31.03.2025).
Weitere Fragen?
Bei Fragen zu den studentischen Gremien oder den Wahlen könnt ihr euch an den Gremienbeauftragten oder den AStA wenden.
Infos zur Wahl findet ihr auch im Wahlausschreiben und im Wahl-FAQ.
Weitere Infos
- Überblick Struktur der studentischen Gremien