Der Fachchaftsrat besteht aus den 5 Vorsitzenden der Fachschaften. Der Fachschaftsrat vertritt die Interessen der Fachschaften gegenüber dem AStA und dem Studierendenrat (SR). Er hat gegenüber dem Studierendenrat ein suspensives Vetorecht. Das bedeutet, dass er den Beschlüssen des SR widersprechen kann, wenn diese Einfluss auf die Arbeit der Fachschaften haben. Der Studierendenrat muss sich dann auf der Folgesitzung erneut mit dem Thema befassen. Der dann gefällte Beschluss ist bindend.