Das Semesterticket kostet aktuell (Stand: WiSe 2024/25) 176,40 Euro und wird automatisch mit der Rückmeldung gezahlt.
Das Ticket erhältst du seit dem WiSe 2024/25 in digitaler Form in der „Campus HSB“ App, die im App Store und Google Play Store zum Download zur Verfügung steht.
Da es sich um ein digitales Ticket handelt, welches du über die Campus HSB App aufrufen kannst, lade dir die App auf ein beliebiges Gerät, logge dich ein und schon hast du wieder ein Ticket.
Solltest du über eine Chipkarte verfügen, melde dich bitte im AStA, um ggfs. eine neue Chipkarte zu ordern.
Wenn dir dein mobiles Endgerät gestohlen wurde, kannst du das Ticket auf einem beliebigen, anderen Gerät aufrufen auf dem du die Campus HSB App installiert hast.
Solltest du über eine Chipkarte verfügen, melde dich bitte beim AStA, damit ggfs. eine Ersatzkarte bestellt werden kann.
Wer sein Ticket bei einer Fahrkartenkontrolle nicht vorweisen kann, muss in der Regel das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) zahlen. Das sind meist 60,00 EUR für's "Schwarzfahren".
Da es sich beim Deutschlandsemesterticket allerdings um ein personengebundenes Aboticket handelt, kann es normalerweise nachgereicht werden. Ein Großteil des EBE, bis auf eine Bearbeitungsgebühr, wird dann erstattet.
Bei einigen Verkehrsbetrieben kann das Ticket online nachgereicht werden, bei anderen muss es persönlich vorgezeigt werden. Bitte achtet auf die Hinweise auf dem Bescheid, den ihr bei der Kontrolle erhalten habt. Insbesondere die dort angegebenen Fristen sind wichtig. Bei einigen Verkehrsbetrieben habt ihr maximal 7 Tage Zeit, um das Ticket nachzureichen und Geld zurück zu erhalten.
Wichtig! Seid ihr mit dem falchen Verkehrsmittel unterwegs (bspw. Zug des Fernverkehrs) und werdet kontrolliert, nützt euch das vergessene Deutschlandsemesterticket nichts und ihr müsst in jedem Fall das volle EBE zahlen.
Ja, das Deutschlandsemesterticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Kann kein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, kann es passieren, dass ihr ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) zahlen müsst. Häufig könnt ihr euch einen Teil später vom kontrollierenden Verkehrsunternehmen erstatten lassen, wenn ihr euren Lichtbildausweis nachreicht. Beachtet dazu die Hinweise auf dem Bescheid zum EBE.
Nein, das Semesterticket ist personengebunden und nicht übertragbar.
In der Regel ist die Abnahme des Semestertickets für die Studierenden obligatorisch. Es gibt allerdings Ausnahmen, die eine Befreiung vom Semesterticket möglich machen.
- Auslandsaufenthalt aufgrund des Studiums für mindestens drei Monate des jeweiligen angegebenen Semesters
- Aufenthalt zu Studienzwecken außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches für mindestens drei Monate des jeweiligen angegebenen Semesters, z.B. für ein Praktikum oder zur Promotion
- Schwerbehinderung, gem. SGB IX mit einem Anspruch auf unentgeltliche Beförderung
- Urlaubssemester („Antrag auf Beurlaubung“ wurde gestellt/genehmigt)
Bitte richtet den Antrag auf Befreiung vom Semesterticket mit den entsprechenden Nachweisen an das Immatrikulations- und Prüfungsamt. Wenn die Befreiung wegen Beurlaubung beantragt wird, reicht den Antrag auf Beurlaubung bitte vor Beginn des neuen Semesters beim I-Amt ein.
Weitere Infos dazu findest du auf der Hochschulseite.
Das Antragsformular zur Befreiung findest du hier.Ja, das Semesterticket ist obligatorisch für alle Studierenden an der Hochschule Bremen. Eine Befreiung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
In der Regel fahren Kinder bis zum 6. Geburtstag kostenlos im ÖPNV (im Zweifel bitte beim jeweiligen Verkehrsbetrieb informieren).
Im Aktionszeitraum (01.06.2022 - 31.08.2022) war das Semesterticket das 9-Euro-Ticket.
Weitere Infos dazu findest du unter: fachschaften-hsb.de/9-euro-ticketSeit Mai 2023 gibt es das "Deutschlandticket" für monatlich 49,00 EUR (Stand 10/2023).
Das Semesterticket kann per Upgrade zum Deutschlandticket werden. Informationen dazu gibt es auf den Seiten des VBN.
Ja, das Semesterticket ist wie das Deutschlandticket bundesweit gültig.