Wahlen 2022

Die nächsten Wahlen zu den studentischen Gremien (Fachschaften & Studierendenrat) finden zwischen dem 31.01.2022 – 03.02.2022 statt als reine Briefwahl statt. Briefwahlanträge können bis zum 18.02.2022 – 12.00 Uhr eingereicht werden. Am 24.02.2022 – 12.00 Uhr enden die Wahlen.

Gewählt werden ein neuer Studierendenrat (SR) und die Fachschaften (FS). Insgesamt 50 Mandate sind im SR und den fünf Fachschaften zu vergeben.

Der SR ist das höchste, gewählte Beschlussgremium der Studierenden an der Hochschule Bremen. Er besteht aus 25 Studierenden. Zu seinen Aufgaben gehören bspw. die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), die Verabschiedung des studentischen Haushalts und Beschlüsse zum Semesterticket.

Die Fachschaften sind die direkte Vertretung der Studierenden auf Fakultätsebene. Sie bestehen aus fünf direkt gewählten Studierenden. Sie sind näher dran an den Studis und direkter mit den Studierenden in Verbindung. Informationen zu den Aufgaben der Fachschaften findest du hier oder oben im Menü (unter Startseite).

Die Amtszeit der studentischen Gremien beträgt ein Jahr. Die Amtszeit beginnt mit dem Sommersemester nach der Wahl (also am 01.04.2022) und endet mit Ablauf des folgenden Wintersemesters (31.03.2023).

Einen Überblick über die Struktur der studentischen Gremien findest du hier.

Um für ein studentisches Gremium zu kandidieren, muss ein entsprechender Wahlvorschlag eingereicht werden. Dazu muss das entsprechendes Formular (weiter unten unter: Dokumente zur Wahl) heruntergeladen werden und bis zum 07.01.2022 – 12.00 Uhr per E-Mail, Briefpost oder Fax beim Wahlausschuss eingereicht werden.

Sollten bis zum 07.01.2022 für ein Gremium nicht mehr Wahlvorschläge eingegangen sein, als Mandate zu vergeben sind, verlängert sich die Abgabefrist für Wahlvorschläge für das jeweilige Gremium automatisch bis zum 14.01.2022 – 12.00 Uhr.

Die Kandidatinnen zur WahlDie Fristen zur Abgabe von Wahlvorschlägen ist abgelaufen. Der Wahlausschuss hat die Kandidat:innen für SR und Fachschaften Steckbriefe ausfüllen lassen. Die eingereichten Steckbriefe kannst du dir hier ansehen.

Alle Steckbriefe sind auch im AULIS unter:
Studierendenrat -> Wahlausschuss -> Infomaterial -> Vorstellung der Kandidat*innen
zu finden.

Gewählt werden kann NUR per Briefwahl (letzte Beantragung am 18.02.2022 – 12.00 Uhr) und vor Ort in den drei Wahllokalen.

Die Wahllokale findest du an folgenden Standorten:

Neustadtswall – Raum 10 – AB-Gebäude
Werderstraße – Raum 38 – B-Gebäude
ZIMT – Raum 031 – Erdgeschoss
(Die Wahl findet als reine Briefwahl statt!)

Die Wahllokale sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo., 31.01.2022 – 12.00 – 15.00 Uhr
Di., 01.02.2022 – 12.00 – 15.00 Uhr
Mi., 02.02.2022 – 10.00 – 13.00 Uhr
Do., 03.02.2022 – 10.00 – 13.00 Uhr
(Die Wahl findet als reine Briefwahl statt!)

Zur Wahl bitte einen gültigen Studiausweis oder sonstiges amtliches Ausweisdokument mitbringen. Gewählt werden kann nur an dem Standort, dem der eigene Studiengang zugeordnet ist.

Dokumente zur Wahl

Infomaterial:

Achtung! Vom 31.01. – 03.02. findet ebenfalls die Wahl der Hochschulgremien (Akademischer Senat, Fakultätsräte, Abteilungsräte) statt.
Auch hier können Studierende Wahlvorschläge für studentische Vertreter*innen einreichen. Im Akademischen Senat haben die Studierenden 4 Vertreter*innen, in den Fakultätsräten 2 und in den Abteilungsräten jeweils 1 Vertreter*in.
Wahlvorschläge können bis zum 08.12.2021 – 12.00 Uhr (bei nicht ausreichend Kandidat*innen bis Ablauf der Frist verlängert sich die Frist bis zum 15.12.2021 – 12.00 Uhr) bei der Wahlkommission der Hochschule eingereicht werden .

Informationen zur Wahl findest du auf der Internetseite der Hochschule

Informationen zur Briefwahl:

Der Antrag auf Briefwahl kann bis zum 24.01.2022 (Frist verlängert bis zum 18.02.2022 – 12.00 Uhr) formlos per E-Mail, Fax oder Post gestellt werden. Folgende Informationen sollte der Antrag enthalten:

  • Vorname, Name
  • Straße, Hausnr.
  • ggf. weitere Infos (c/o etc.)
  • PLZ und Ort
  • ggf. Staat
  • Matrikelnr., Studiengang, Fakultät
  • E-Mailadresse (für Rückfragen)

Wenn ihr nur ein bestimmtes Gremium wählen wollt, dann solltet ihr das dem Wahlausschuss ebenfalls in eurem Antrag mitteilen.

Einen Musterantrag findet ihr hier als ausfüllbares pdf Dokument

Wichtig zu wissen ist, dass alle Briefwahlunterlagen bis zum 03.02.2022 – 13.00 Uhr (neues Datum: 24.02.2022 – 12.00 Uhr)  wieder beim Wahlausschuss eingegangen sein müssen. Später eintreffende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden.

Ihr könnt eure ausgefüllten Wahlunterlagen persönlich im Wahllokal (Öffnungszeiten siehe oben) abgeben oder aber per Post zurück an den Wahlausschuss schicken.