Der AS ist das höchste Beschlussorgan der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule Bremen. Er kann vom Rektorat und allen Organisationseinheiten Auskunft über alle Angelegenheiten der Hochschule verlangen. Er beschließt über die Grundordnung der Hochschule, die allgemeinen Teile der Prüfungsordnungen und sonstige Satzungen, soweit das Bremer Hochschulgesetz die Zuständigkeit nicht einem anderen Organ der Hochschule zuweist. Außerdem entscheidet der AS über die Einrichtung, Änderung und Auflösung von Studiengängen, Fachbereichen/Fakultäten und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, Betriebseinheiten und hochschulübergreifenden Organisationseinheiten.
Der AS wählt außerdem die/den Rektor*in und stimmt über den Vorschlag des Rektors oder der Rektorin zur Bestellung der Konrektoren oder Konrektorinnen und des Kanzlers oder der Kanzlerin.
Er beschließt, unbeschadet eines Letztentscheidungsrechts des Rektorats über den vom Rektorat vorgelegten Hochschulentwicklungsplan (§ 103 BremHG), über die Grundsätze der Mittelbewirtschaftung.
Der AS nimmt zu allen Selbstverwaltungsaufgaben von grundsätzlicher Bedeutung Stellung und nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht des Rektorats entgegen und berät ihn. Er bestellt zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 des BremHG Frauenbeauftragte.
Kommissionen des AS:
- Wahlkommission der Hochschule Bremen (nur für Wahlen der akad. Selbstverwaltung, also nicht Studierendenrat & Fachschaften)
- Wahlprüfungskommission
- Widerspruchsausschuss
- Gemeinsame Bibliothekskommission der Hochschulen des Landes Bremen
- Zentrale Kommission für Frauenfragen (ZKFF)
Zusammensetzung des AS:
Dem akademischen Senat der Hochschule Bremen gehören 21 Frauen und Männer an, nach Statusgruppen wie folgt gegliedert:
- 11 Professorinnen und Professoren,
- 4 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- 2 sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- 4 Studierende