Der FR ist das Entscheidungsgremium der jeweiligen Fakultät. Er setzt sich aus allen vier Statusgruppen zusammen. Der FR wählt aus dem Kreis der Hochschullehrer*innen der Fakultät einen Dekan/eine Dekanin. Der/Die Dekan*in schlägt eine/n Stellvertreter*in vor, welche ebenfalls vom FR gewählt wird. Der Dekan oder die Dekanin hat den Vorsitz innerhalb des Fakultätsrats.
Aus dem Kreis der der Fakultät angehörenden Hochschullehrerschaft und wissenschaftlicher oder künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wählt der FR außerdem für die Dauer von zwei bis vier Jahren einen Studiendekan oder eine Studiendekanin. Neben der Mehrheit des FR benötigt der Studiendekan oder die Studiendekanin auch die Mehrheit der Mitglieder der Hochschullehrerschaft der jeweiligen Fakultät. Der FR ist überdies für die Bildung von Studienkommissionen und die Wahl der Prüfungsausschüsse zuständig.
Der Dekan oder die Dekanin, der Stellvertreter oder die Stellvertreterin und der Studiendekan oder die Studiendekanin bilden das Dekanat.
Aufgaben des FR:
Im Rahmen der Aufgaben der Fakultäten beschließt der FR über:
- die Wahl eines Dekans,
- die Wahl von Studienkommissionen
- die Wahl von Prüfungsausschüssen
- Vorschläge für die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Studienpläne, fachspezifische Teile der Prüfungsordnungen und Promotionsordnungen,
- Grundsätze für die Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- Förderung und Koordination der Abstimmung von Forschungs- und künstlerischen Entwicklungsvorhaben,
- Vorschläge für die Ernennung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
- Grundsätze des Qualitätsmanagements der Lehre
- Vorschläge für die Verleihung der Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ an Privatdozenten oder Privatdozentinnen,
- Grundsätze der Mittelbewirtschaftung.
Zusammensetzung des FR:
Den Fakultätsräten der Hochschule Bremen gehören 13 Frauen und Männer an, die nach Statusgruppen wie folgt gegliedert:
- 7 Professorinnen und Professoren,
- 2 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- 2 sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- 2 Studierende*
* Die studentischen Vertreter*innen werden einmal pro Jahr gewählt. Ihre Amtszeit beträgt ein Jahr.