BAföG- und Sozialberatung an allen Standorten der HSB
Nach sechs Jahren wird das BAföG zum kommenden Wintersemester endlich erhöht. Der neue Höchstsatz wird dann 735 € betragen. Neben der Auszahlungshöhe ändert sich auch die Berechnung des BAföG: Eltern können von ihrem Einkommen einen höheren Freibetrag für sich selbst geltend machen. In der Praxis bedeutet dies, dass Studierende, die wegen des Einkommens ihrer Eltern bisher knapp kein BAföG bekommen haben, in Zukunft etwa 150 € ausgezahlt bekommen können. Es lohnt sich also, jetzt wieder einen Antrag zu stellen. Auch alle, die bisher BAföG bezogen haben und ab September lückenlos weiter BAföG beziehen wollen, müssen jetzt einen neuen Antrag stellen. Nur bei Anträgen, die bis zum 30.06. eingereicht wurden, garantiert das BAföG-Amt, dass die Auszahlung im September auch wirklich reibungslos klappt.
Beim Folgeantrag müsst Ihr beachten, dass Ihr nach dem 4. Semester einen Leistungsnachweis erbringen müsst, dieser Nachweis muss Leistungen im Umfang von mindestens 90 CP ausweisen. Wenn Ihr die 90 CP wegen Krankheit oder Gremienarbeit nicht schaffen solltet, könnt Ihr auf Antrag ein weiteres Semester Zeit bekommen. Insbesondere bei den Nachweisen über Krankheit ist das BAföG-Amt jedoch sehr penibel, die AStA BAföG- und Sozialberatung hat dazu eine ausführliche Hintergrundinfo erstellt, die ihr hier finden könnt.
Bei Problemen mit dem Leistungsnachweis kommt Ihr am besten noch bevor Ihr den Antrag stellt in die BAföG- und Sozialberatung. Dort bekommt ihr auch immer alle Antragsblätter für das BAföG. Geht einfach vorbei und holt Sie Euch raus.
Die BAföG-Beratung ist an allen Standorten der Hochschule vertreten. Die genauen Öffnungszeiten findet ihr hier.